Zu den Voraussetzungen für die Fahreignung gehört auch der Erhalt der kognitiven Funktionen. Zahlreiche Krankheiten führen zu kognitiven Funktionsstörungen und können somit verkehrsrelevant sein. Eine intakte visuell-räumliche Wahrnehmung und Verarbeitung, uneingeschränkte Aufmerksamkeitsleistungen, unauffällige exekutive Funktionen sowie ein sicherheitsbedachtes und risikobewusstes Verhalten schaffen die Voraussetzung für das sichere Lenken eines Motorfahrzeuges. Entscheidend für die Beurteilung der Fahreignung ist nicht die Diagnose, sondern das aktuelle Funktionsniveau unter Berücksichtigung der Prognose.