Fahreignung

Zu den Vor­aus­set­zun­gen für die Fahr­eig­nung gehört auch der Erhalt der kogni­ti­ven Funk­tio­nen. Zahl­rei­che Krank­hei­ten füh­ren zu kogni­ti­ven Funk­ti­ons­stö­run­gen und kön­nen somit ver­kehrs­re­le­vant sein. Eine intak­te visu­ell-räum­li­che Wahr­neh­mung und Ver­ar­bei­tung, unein­ge­schränk­te Auf­merk­sam­keits­leis­tun­gen, unauf­fäl­li­ge exe­ku­ti­ve Funk­tio­nen sowie ein sicher­heits­be­dach­tes und risi­ko­be­wuss­tes Ver­hal­ten schaf­fen die Vor­aus­set­zung für das siche­re Len­ken eines Motor­fahr­zeu­ges. Ent­schei­dend für die Beur­tei­lung der Fahr­eig­nung ist nicht die Dia­gno­se, son­dern das aktu­el­le Funk­ti­ons­ni­veau unter Berück­sich­ti­gung der Prognose.