Krankheit
Seit dem 01.07.2017 ist die neuropsychologische Diagnostik eine von der Grundversicherung (KVG) anerkannte Pflichtleistung, sofern sie durch anerkannte Neuropsychologen mit entsprechender Ausbildung erfolgt. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung für die neuropsychologische Abklärung.
Unfall
Neuropsychologische Leistungen zur Diagnose und Behandlung von Unfallfolgen können bei vorliegender Kostengutsprache direkt mit der Unfallversicherung abgerechnet werden.
Therapie
Neuropsychologische Therapie stellt keine Pflichtleistung innerhalb der Grundversicherung dar. Für die Behandlung neuropsychologischer Störungen als Folge von Erkrankungen des Gehirns (z. B. nach Schlaganfall) übernimmt die Zusatzversicherung, je nach Versicherer und gewähltem Versicherungsmodell einen Teil der Kosten.
Berufliche Wiedereingliederung
Die IV hat die Möglichkeit, sich im Rahmen der Frühintervention an den Kosten einer beruflichen Wiedereingliederung zu beteiligen.